Nach der endgültigen Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) herrscht nun endlich Klarheit über den Energieausweis. Seit Mitte 2008 ist er für alle Wohnungseigentümer und -besitzer zur Pflicht. Ob Bedarfs- oder Vebrauchsausweis.
Mit Wordelmann & Partner Ingenieurgesellschaft mbH haben Sie einen kompetenten Ansprechpartner für beide Varianten.
Information zur Energieberatung
Schon heute bieten wir Ihnen freundliche Zusammenarbeit an und exakte Ingenieurarbeit
für den Erfolg Ihrer Projekte.
Als Berater im Sinne der Richtlinien Vor-Ort-Beratung vom BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE anerkannt und berechtigt zur Einreichung der AnträgeFörderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort.
Die neue Energieeinsparverordnung macht Energieausweise - bisher oft als Energiepässe bezeichnet - zur Pflicht machen, wenn ein Gebäude errichtet, verkauft oder vermietet wird. Das gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Einteilung nach Ausstellungsgründen ergibt einen markanten Schwerpunkt beim Anlass Vermietung.
Für Ihren Neubau oder Umbau ebenso wie für den Fall des Verkaufes Ihrer Immobilie stellen wir Ihnen einen Energieausweis (bedarfs- oder verbrauchsbasiert) mit den energetischen Eigenschaften ihres Gebäudes aus.
Zuverlässig und anerkannt seit 2004.
Sie erhalten von uns Modernisierungsempfehlungen für kostengünstige energetische Verbesserungen ihres Bestandsgebäudes.
Referenzen:
zu unseren Kunden zählen Eigentümer / Verwalter / Hausbesitzer